Der Stab des Ortsverbandes Chemnitz
Der Stab des Ortsverbandes (OV-Stab) ist die zentrale Unterstützungseinrichtung des Ortsverbandes. Er dient dem Ortsbeauftragten zur Durchsetzung bzw. Umsetzung seiner Aufgabenstellungen. Der OV-Stab wirkt ständig im Dienst- und Ausbildungsprozess sowie entsprechend der jeweiligen Lage bei Einsätzen in seiner Gesamtheit oder in Teilen mit. Er wird vom stellvertretenden Ortsbeauftragten geleitet. Weitere Mitglieder sind der Ausbildungsbeauftragte, die Fachberater, der Schirrmeister, die Jugendbetreuer, der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung, der Verwaltungshelfer und der Koch.
Taktisches Zeichen
Der Ortsbeauftragte
Der Ortsbeauftragte (kurz: OB) ist der Dienststellenleiter eines Ortsverbandes der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Ihm obliegt die gesamtverantwortliche Leitung des Technischen Hilfswerkes in seinem Zuständigkeitsbereich. Dieser umfasst die Themengebiete: Arbeitssicherheit, Haushalt, Fürsorge für die Helfer des Ortsverbandes, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung der THW-Einheiten, Wartung und Instandhaltung der Einsatzausrüstung, sowie die Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerkes für seinen Zuständigkeitsbereich. Er wird dabei durch den Ortsausschuss beraten.
Der Ortsbeauftragte ist Disziplinarvorgesetzter aller Helfer seines Ortsverbandes. Ferner ist er direkter Vorgesetzte des stellvertretenden Ortsbeauftragten, der ihn in Abwesenheit vertritt, und von Zugführern und anderen Einheitsführern seines Ortsverbandes. Ihm vorgesetzt ist der Landesbeauftragte des jeweiligen Landesverbandes. Von diesem wird der Ortsbeauftragte im Auftrag des Präsidenten des THW nach erfolgter Vorschlagswahl des erweiterten Ortsausschusses des Ortverbandes in sein Amt berufen.
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Ferner koordiniert er die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte wird durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten.
Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur des THW.
Der stellvertretende Ortsbeauftragte
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Ferner koordiniert er die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte wird durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten.
Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur des THW.
Ausbildungsbeauftragter
Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabs der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Er ist für die Koordination und Überwachung der Grund- und Standortausbildung im Ortsverband verantwortlich.
Dazu legt er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen sowie Lehrgänge durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit der zuständigen Regionalstelle ab.
Schirrmeister
Der Schirrmeister ist als Mitglied des OV-Stabes für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte-, Fahrzeuge- und Kleidungsausstattung des Ortsverbandes mitverantwortlich.
Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassung und Materialkontrollen,
- Erstellen und Führen von Bestandsnachweisen,
- Mitwirkung bei der Einpflege in THWin
- Bearbeitung von Anforderungen, Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen,
- Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material,
- dto. für die persönliche Ausstattung der Helfer/Innen,
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne,
- Durchführung technischer Dienste (Materialerhaltungsstufe)
- Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten,
- Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung.
Darüber hinaus überwacht er folgende Bereiche:
- Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
- Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
- Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten sowie deren Stillegung
- Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung.
Er arbeitet eng mit den Sachkundigen, dem Fachzug Logistik und dem Bereichsachbearbeiter Ausstattung der Regionalstelle zusammen.
Verwaltungsbeauftragte
Die Verwaltungsbeauftragten bearbeiten alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsangelegenheiten und unterstützt des Ortsbeauftragten, den OV-Stab und die Einheitsführer bei administrativen Aufgaben.
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
- Anlage und Bearbeitung der Helferakten
- Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
- Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbeauftragten
- Führen der Handkasse
- Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
- Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
- Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren
- Pflege der Daten in den THW-Datenbanken
- Einrichten und Überwachen der OV-Registratur
Bei Einsätzen kann der Verwaltungsbeauftragte eine Stabsfunktion im Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes übernehmen.
Ortsjugendbeauftragte
Die Junghelferinnen und Junghelfer des Technischen Hilfswerkes werden von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, den Ortsjugendbeauftragten betreut. Diese Jugendbetreuer/innen müssen eine abgeschlossene Grundausbildung besitzen und einen speziellen Jugendbetreuerlehrgang absolvieren. Auf diesem wird der Umgang mit Kindern und Gruppen vermittelt, aber auch wichtige Gesetze und Regelungen (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz) und THW-relevante Inhalte werden thematisiert, da diese für Jugendbetreuer unverzichtbar sind.
Nachdem die Ortsjugendbeauftragten diese Qualifikationen erreicht haben, besuchen sie regelmäßig Seminare auf Bundes- und Landesebene, in denen sie sich ständig weiterbilden können. die Ortsjugendbeauftragten sind Mitglied des OV-Stabes eines THW-Ortsverbands. Sie sind damit dem stellvertretenden Ortsbeauftragten unterstellt.
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist beim Technischen Hilfswerk für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und als Mitglied des OV-Stabs für den internen Informationsfluss des Ortsverbands eingebunden. Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
- die Helferwerbung;
- Kontakt zu den örtlichen Massenmedien;
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien;
- Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation und Gästebetreuung.
Außerdem ist er für die Dokumentation und Archivierung von Aktionen (Einsätze, Jubiläen, Übungen, etc.) innerhalb des Ortsverbandes zuständig.
Für diese Tätigkeiten kann der BÖ nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, dem stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.
Der Fachberater
Die Fachberater sind besonders qualifizierte Helfer, die im Einsatz die Führung der anfordernden Stelle (Bedarfsträger) beraten. Sie bewerteten die Lage und informierten über die Einsatzmöglichkeiten des THW, erhalten dabei jedoch keinerlei Führungsbefugnisse. Jeder THW-Ortsverband verfügt über einen Fachberater. Zusätzlich verfügen die Ortsbeauftragten sowie deren Stellvertreter mit ihrem Amt über entsprechende Qualifikation.
Fachberater können unverbindlich durch die Bedarfsträger angefordert werden, ohne dass dafür Kosten entstehen. Dies ist auch unabhängig davon, ob sich daraus ein Einsatz für das THW entwickelt.
Zum Aufgabenbereich der Fachberater zählt die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, kommunalen Verwaltungen, privaten Bedarfsträgern aus Handel, Handwerk und Industrie sowie mit internationalen Katastrophenschutzorganisationen.
Die Helfersprechenden
Die Helfersprecher sind die ehrenamtliche Sprecherinnen und Sprecher der Helferinnen und Helfern des Ortsverbandes. Sie vertreten deren Interessen und Bedürfnisse gegenüber des OV-Stabes und werden in alle wichtigen Entscheidungen und Entwicklungen des Ortsverbandes einbezoge. Auf Landes- und Bundesebene exisitieren ebenfalls ensprechende, ebenfalls gewählte Vertreter/innen.
Helfersprecher
Stellvertretende Helfersprecherin
Stellvertretender Helfersprecher